Welches BAG-Urteil greift? (AGG)

Heinrich, Tuesday, 14.07.2015, 10:48 (vor 3221 Tagen) @ Terence Spencer

Hallo,

Er verklagt den Arbeitgeber auf eine Entschädigungszahlung und beruft sich auf das BAG-Urteil vom 16. 9. 2008 - 9 AZR 791/07, aus dem hervorgeht, dass ein Arbeitgeber ein Bewerbungsanschreiben vollständig zur Kenntnis nehmen muss. Die Gegenseite allerdings argumentiert mit dem BAG-Urteil vom 26. 9. 2013 - 8 AZR 650/12, aus dem hervorgeht, dass der schwerbehinderte Bewerber seine Schwerbehinderung im Fließtext des Anschreibens oder im Lebenslauf unter einer gesonderten Überschrift erwähnen muss.

Wer hat und bekommt jetzt Recht?

Das entscheidet letztlich das Gericht, hier ggf BAG.

Da er ja anwaltlich vertreten wird, solltevein guter RA hier wissen was wie zu argumentieren ist.

Gibt es dazu Fälle/Urteile, nach denen ein schwerbehinderter Bewerber nach dem erstgenannten Urteil Recht bekommen hat?

Ja, siehe dieses BAG Urteil.

Da er aber kein Beschäftigter deines AG ist, ist es KEIN Thema von Dir als SBV. Also sein privates Thema.

Du kannst hier nur das Thema Verstoß des AG gegen § 81 und § 95 SGB IX angehen.


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