Festsetzung der Sparkassensonderzahlung (Allgemeines)

merlincc8 @, Niederbayern, Saturday, 07.01.2006, 18:46 (vor 6691 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

» Liebe Kolleginnen und Kollegen,
» wer hat bei einer Sparkasse schon eine "einvernehmliche
» Dienstvereinbarung"
» über " Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable
» Entgelte"
» abgeschlossen>
» Sind darin Zielvereinbarungen unter Berücksichtigung des
» Schwerbehinderten-
» status erwähnt worden>
» Ist die Schwerbehindertenvertretung in diesem "gemeinsamen Ausschuß"
» vertreten>
» §§ 40-45 TVöD BT-S vom 13.9.2005

Hallo Claus Peter,

in unserem Haus wurde eine Vereinbarung im Sinne des Vorstandes
abgeschlossen, der PR hat fast einstimmig zugestimmt.
Für mich war dies klar zum Nachteil aller Beschäftigten.
Ich als Schwerbehindertenvertreter habe dagegen gestimmt als einziger.
Die Schwerbehindertenvertretung wurde weder gehört, noch ein von mir
eingereichter Nachbesserungsantrag bearbeitet im Ausschuß ist lt.
Verinbarung der PR Vorsitzende OHNE STIMMRECHT anwesend.
Ich werde die Klärung zum Schutz der Schwerbehinderten AN
an das Integrationsamt weiterleiten, sehe keine andere Möglichkeit.
Es gibt auch keine Zeiterfassung bei uns, weil wir sowas nicht brauchen.
Zurück zur Sklaverei kann ich da nur sagen.
Gruß merlincc8


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