Festsetzung der Sparkassensonderzahlung (Allgemeines)

Karl @, Tuesday, 24.10.2006, 20:52 (vor 6401 Tagen) @ Claus-Peter Kornalewski

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem. In der SSZ-Vereinbarung sind die
Schwerbehinderten in keiner Weise berücksichtigt. Jetzt soll die SSZ ange-
paßt werden -jedoch ohne die Interessen der Behinderten zu berücksichtigen.
Eine Auswertung der vorliegenden Beurteilungen ergab, daß 23 % der Behinderten keine SSZ, 71 % erhalten rund 80 % der bisherigen Entlohnung.
Lediglich 6 % erhalten mehr als das bisherige Gehalt. Erschwerend kommt
noch dazu, daß Mitarbeiter die beurteilungsmäßig im dem Durchschnitt liegen,
keine volle SSZ erhalten, sondern beachtlich über dem Durchschnitt liegen
müssen um das alte Gehalt zu bekommen.(= sogenante Turbolösungen).

Die vorgehende SchwbV hat dieser Regelung ebenso wie der PR zugestimmt.
Wer hat Erfahrungen mit SSZ-Regelungen>
Welche Möglichkeiten stehen der SchwbV offen, die aufgrund bisheriger
Gepflogenheiten übergangen wird bzw. wurde>
Kann über die Integrationsvereinbarung, die bisher nicht existiert,
eine diesbezügliche Interessenvertretung und damit gerechte Behandlung
der Behinderten erfolgen>


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