Geringfügig beschäftigt und gewählt (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 25.08.2015, 09:43 (vor 4075 Tagen) @ Ironie

Hallo "Ironie",

ein Link zur BR Wahlen und Aussagen über das Wahlrecht zu BR Wahlen helfen hier nicht. Sie verwirren ggf nur.

Denn: Was soll hier diese Aussage von Dir "Von den Wahlberechtigten müssen mindestens 3 in den Betriebsrat wählbar sein."

Wenn dann sollte man auf Seiten zur SBV Wahl, wie die hier auf den Forumsseiten "Wahlen" oder A-Z Wahlen, bzw auf die Wahlbroschüren des IA verweisen und ggf dann Aussagen von dort übernehmen.


Hallo "raabigramm030",

als geringfügig Beschäftigter bzw Bezieher einer Erwerbsminderung, muss man unbedingt auf die hier geltenden Verdienst-/Zuverdienstgrenzen achten.

Also, wenn auf Grund der Mandatszeiten mehr als die Zeit lt. ArbV gearbeitet wird, werden diese Zeiten ja in Freizeit ausgeglichen in der vom Gesetzt hier vorgesehenen Zeit. Ist dieses aber nicht möglich, werden diese Zeiten wie Mehrarbeit vergütet. Dann kann man in Probleme mit den erlaubten Verdienstgrenzen kommen.

Daher sollte man dann rechtzeitig den Betrieb verlassen und die notwendige Mandatsarbeit vom Stelli wahrnehmen lassen.


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