Geringfügig beschäftigt und gewählt (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 25.08.2015, 18:34 (vor 4074 Tagen) @ Ironie

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag 18 Jahre alt sind.


Hallo Ironie,

Heiner hat Recht, der Verweis auf das Betriebsverfassungsrecht ist nicht besonders hilfreich, vor allem nicht beim aktiven Wahlrecht. Das verwirrt! Bei der SBV-Wahl dürfen (im Gegensatz zu BR/PR-Wahlen) z.B. auch minderjährige sbM mitwählen, die am Wahltag noch nicht 18 Jahre alt sind. Da muss kein sbM volljährig sein, um bei einer örtlichen SBV-Wahl mitwählen zu dürfen.

Gruß,
Cebulon


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