§ 96 (2) (Allgemeines)

sedov, Thursday, 27.08.2015, 20:54 (vor 4074 Tagen)

Guten Abend zusammen,✿

habe eine Frage, zu der ich im Forum trotz Suche nicht das Passende gefunden habe.
Ich bin freigestellte SBV, trotzdem wir "nur" 97 schwb MA haben.
Dies erkenne ich auch an.
Jetzt möchte ich mich auf eine höherdotierte Ausschreibung bewerben, da ich schon seit 10 Jahren die Befähigung zum gehobenen Dienst inne habe und es an der Zeit ist, dass auch ich mal etwas vom Kuchen abbekomme. Habe auch gute Chancen, da ich alle Anforderungen erfülle.
Mein Problem:
Wenn ich mich bewerbe, in die engere Auswahl komme, muss ich dann das Mandat abgeben, weil ich sonst die Höhergruppierung nicht bekomme? Wenn nicht, wie sieht es in der Praxis aus? Höhergruppierung, aber Antreten der Stelle nicht? Also jemand anderer bekommt die Stelle und ich zusätzlich die Höhergruppierung?
Klar kenne ich o. a. §, aber wie sieht die Praxis aus?
Mit welcher Begründung muss ich die Stelle nicht antreten, sondern das Mandat und die Freistellung weiter ausführen und trotzdem die Höhergruppierung erhalten?
Wenn ich die Stelle antrete und das Mandat behalte, die Freistellung abgebe, werde ich für den AG höchstens 25 % für die neue Stelle zur Verfügung stehen, da bei uns sehr viel Arbeit für die SBV ansteht. Die Aufgabe der Freistellung wäre also egal.
Nicht falsch verstehen, ich interessiere mich natürlich für die Höhergruppierung, aber auch die Stelle würde zu mir passen und die Tätigkeit mir Spaß machen. Deshalb möchte ich mich auch darauf bewerben. Aber ich liebe auch mein SBV-Mandat und gäbe es ungern ab. Muss ich mich hier wirklich zwischen Stelle und Mandat entscheiden?

Habe zur Zeit mal wieder viel zu viel als SBV zu tun. Bei meinen eigenen Anliegen ist der Kopf irgendwie zu :-(

Helft mir bitte auf die Sprünge.
Danke✿
LG sedov


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