§ 96 (2) (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 28.08.2015, 10:48 (vor 4073 Tagen) @ sedov

Hallo,

der eine Weg wäre mit dem AG eine Vergleichspersonenregelung gemeinsam mit dem BR/PR zu vereinbaren. Denn bei BR/PR gibt es ja mehr/ öffters Freistellungen. Solche Vereinbarungen gibt es teilweise, oft mit 3 Vergleichspersonen. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf eine solche Regelung.

Auch gibt es Regelungen, welche den Freigestellten so behandeln, wie die Person welche die Ursprungsstelle weiterführt.

Der andere gesetzliche Weg, ist sich bewerben. Man darf dann nicht wegen des Mandates oder der Freistellung benachteiligt werden. Doch es ist ggf nicht belegbar, dass solches doch erfolgt.

Wir man dann für die Stelle berücksichtigt, kann man sich entscheiden, weiter vollumfänglich Mandat oder einen anderen Weg. Waa dann der AG betreffend einer Freistellung zugesteht ist offen.


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