Sprechstunde (Freistellung)

Sigurd, NRW, Monday, 31.08.2015, 15:44 (vor 3168 Tagen)

Hallo,
bin seit Nov. 2014 SBV-Vertreter,ich arbeite im Krankenhaus,insgesamt sind es drei Krankenhäuser, im Haupthaus arbeiten ca.850 Mitarbeiter( wo ich auch arbeite), die beiden anderen Häuser sind ca. 20km entfernt und dort arbeiten ca.400 Mitarbeiter.
An Schwerbehinderten/Gleichgestellten haben wir ca.80 Personen.
Seit Juni bin ich bemüht eine Teilfreistellung zu erlangen von ca. 15Std.
Meine Arbeit ist zu Zeitintensiv, so dass ich es nicht schaffe,die Tätigkeit so auszufüllen, wie es eigentlich sein sollte..
Natürlich ist klar, Mandat geht vor meiner eigentlichen Arbeit, nur bedeutet es für mich Stress, weil meine Arbeit liegenbleibt...
Damit eine gewisse Planungssicherheit besteht...hatte ich gehofft auf mehr Verständnis von seitens des AG zu stossen, was leider nicht der Fall ist..

Nun, da ich kein Rechtsanspruch auf eine Freistellung habe, wollte ich zumindest eine Sprechstunde für die Zwei Aussenhäuser einrichten, jeweils einmal im Monat.
Auch dies wurde vom AG abgelehnt,mit der Begründung, dass keine Notwendigkeit vorliege..
Ich habe auf §95 SGBIX und auch auf § 96(2)SGB IX hingewiesen,der Arbeitgeber zeigt keine Einsicht und auch anscheinend überhaupt keine Interesse an einer guten SBV-Tätigkeit.
Gibt es denn kein richtiges aussagefähiges Urteil, was der SBV ermöglicht eine Sprechstunde einzurichten?
Vielleicht wisst ihr ja ein Rat.

Liebe grüsse
Sigurd
:-)


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