Sprechstunde (Freistellung)

Heinrich, Monday, 31.08.2015, 15:56 (vor 3168 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

die SBV hat das Recht im notwendigen Umfang Sprechstunden einzurichten. Weiter darf der AG die Arbeit der SBV auch nicht einfach liegen lassen und damit das Nacharbeiten dieser verlangen. Er MUSS hier die Menge/den Umfang der arbeitsvertraglichen Arbeit entsprechend reduzieren/ anpassen. Alles andere hier, also die jeweiligen Nein des AG stellen hier den Sachverhalt der Mandatsbehinderung dar.

Hier hilft nur mit dem AG nochmals reden, oder besser es verschriften und auch gleich darauf hinweisen, dass sollte es hier keine Einigung geben, man leider einen Anwalt beauftragen müsse es gerichtlich klären zu lassen.

Die SBV ist hier auf der rechtlich richtigen Seite.


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