festgestellter Grad der Behinderung durch BG (Fragen zu einer Behinderung)

andale, Tuesday, 01.09.2015, 09:45 (vor 3160 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

hierzu folgendes. Die Berufsgenossenschaft legt keinen Grad der Behinderung fest.
Bei der BG wird durch beauftragte Kliniken, Ärzte die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt, welcher für die Rentenhöhe benötigt wird.
Der Grad der Behinderung wird einerseits beim Versorgungsamt festgestellt, in NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte hierfür zuständig.
Mit dem festgestellten Grad der Behinderung 30% - 49% kann jeder Mensch bei seiner zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen stellen. Eine Information an den Arbeitgeber erfolgt nur, wenn es der Betroffene möchte und eventuelle Rechte aus dieser Gleichstellung geltend machen möchte.
Ansonsten ist es die alleinige Entscheidung des Betroffenen ob und wem er dieses mitteilt.;-)


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