festgestellter Grad der Behinderung durch BG (Fragen zu einer Behinderung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 01.09.2015, 14:07 (vor 3159 Tagen) @ andale

Hallo,

Eine Information an den Arbeitgeber erfolgt nur, wenn es der Betroffene möchte und eventuelle Rechte aus dieser Gleichstellung geltend machen möchte.

Das könnte so aufgefasst werden, daß der AG vom Antrag auf Gleichstellung nichts erfährt. Das ist aber falsch, da der AG von der AA (genauso wie BR/PR und SBV) zu dem Antrag angehört wird. Lediglich das Ergebnis des Antrages erfährt er nicht automatisch.

--
&Tschüß

Wolfgang


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