So ist es und auch beim Finanzamt! (Fragen zu einer Behinderung)
Die Feststellung durch die BG bindet auch andere Behörden die nach den SGB arbeiten, also auch die nach dem SGB IX zuständigen Behörden.
So wie man den BG-Bescheid, der ja in dieser Höhe i.d.R. auch eine Unfallrente bedeutet, direkt bei dem Finanzamt als Nachweis benutzen kann um den Freibetrag zu bekommen.
Es ist allerdings vermutlich sinnvoll, den BG-Bescheid als Grundlage für einen GdB-Antrag zu nehmen. Unter den bereits festgestellten Grad kann dann nicht gegangen werden aber es können andere Behinderungen - die von der BG nicht erfasst wurden - geltend gemacht werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael