So ist es und auch beim Finanzamt! (Fragen zu einer Behinderung)

garda, Berlin, Wednesday, 16.09.2015, 09:08 (vor 3145 Tagen) @ Ute

Die Feststellung durch die BG bindet auch andere Behörden die nach den SGB arbeiten, also auch die nach dem SGB IX zuständigen Behörden.

So wie man den BG-Bescheid, der ja in dieser Höhe i.d.R. auch eine Unfallrente bedeutet, direkt bei dem Finanzamt als Nachweis benutzen kann um den Freibetrag zu bekommen.

Es ist allerdings vermutlich sinnvoll, den BG-Bescheid als Grundlage für einen GdB-Antrag zu nehmen. Unter den bereits festgestellten Grad kann dann nicht gegangen werden aber es können andere Behinderungen - die von der BG nicht erfasst wurden - geltend gemacht werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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