Zusammenfassung von Betrieben (Wahlen)

Muckelmann, Thursday, 12.01.2006, 15:32 (vor 6688 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Muckelmann,
» das Zusammenlegen von Betriebsteilen zur Wahl einer Schwbv hat keinerlei
» Auswirkungen auf die Wahl des BR. Jeder Betriebsteil wählt
» selbstverständlich seinen eigenen BR.

Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Das heißt also, wenn drei Betriebe für die Wahl zusammengefasst werden, weil zwei davon nicht jeweils 5 schwerbehinderte Beschäftigte haben, kann in den zeitlich nachfolgenden Betriebsratswahlen für jeden Betrieb problemlos ein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden>!
Aber heißt es nicht eigentlich, dass die beiden Bereiche übereinstimmen sollen sollen> Oder bedeutet das nur, dass bei einer eigenen Schwerbehindertenvertretunge diese mit dem Bereich/Bezirk des Betriebsrates gleichlaufen soll>


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