Zusammenfassung von Betrieben (Wahlen)
» Hallo Muckelmann,
» das Zusammenlegen von Betriebsteilen zur Wahl einer Schwbv hat keinerlei
» Auswirkungen auf die Wahl des BR. Jeder Betriebsteil wählt
» selbstverständlich seinen eigenen BR.
Erstmal danke für die schnelle Antwort!
Das heißt also, wenn drei Betriebe für die Wahl zusammengefasst werden, weil zwei davon nicht jeweils 5 schwerbehinderte Beschäftigte haben, kann in den zeitlich nachfolgenden Betriebsratswahlen für jeden Betrieb problemlos ein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden>!
Aber heißt es nicht eigentlich, dass die beiden Bereiche übereinstimmen sollen sollen> Oder bedeutet das nur, dass bei einer eigenen Schwerbehindertenvertretunge diese mit dem Bereich/Bezirk des Betriebsrates gleichlaufen soll>