Zusammenfassung von Betrieben (Wahlen)
» Erstmal danke für die schnelle Antwort!
»
» Das heißt also, wenn drei Betriebe für die Wahl zusammengefasst werden,
» weil zwei davon nicht jeweils 5 schwerbehinderte Beschäftigte haben, kann
» in den zeitlich nachfolgenden Betriebsratswahlen für jeden Betrieb
» problemlos ein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden>!
JA!
» Aber heißt es nicht eigentlich, dass die beiden Bereiche übereinstimmen
» sollen sollen>
NEIN!
» Oder bedeutet das nur, dass bei einer eigenen
» Schwerbehindertenvertretunge diese mit dem Bereich/Bezirk des
» Betriebsrates gleichlaufen soll>
JA!
Offen bleibt noch die Frage, was ist mit dem dritten Betrieb> Gibt es da keine Schwerbehinderten oder gibt es da schon eine SchwbV>
Weiterhin wäre ggf. wichtig ob es einen GBR gibt>
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter