Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden? (Wahlen)

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 15:46 (vor 4064 Tagen) @ prototyp

Hallo,

dann ist der Rücktritt wirksam erklärt.

PS: Da Stelli ja nur ein ruhendes Mandat haben, gibt es für diese Treffen eigentlich keine rechtliche Grundlage.

Denn das SGB IX kennt keine Versammlungen der SBV usw. mit den Stelli zum Erfahrungsaustauch.

Ausnahme, es wären Versammlungen gem. § 97 Abs 8 SGB IX. Doch hier wäre dann der Teilnehmerkreis, die BSBV und die örtl. SBV. Wenn hier Personengleichheit besteht, also die Stelli alle örtl. SBVn sind wäre es Ok.


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