Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden? (Wahlen)
Hallo,
ich finde nichts im SGB IX über das niederlegen des Amtes für den Stellvertreter. Ich war auch immer der Meinung, dass nur die amtierende Vertrauensperson das AMT niederlegen kann. Ein Stellvertreter kann meiner Meinung nach nur zurücktreten in dem Moment wo er das Amt in Vertretung ausübt oder nachgerückt ist.
Nach welcher Regelung ist eurer Meinung nach das Ersatzmitglied rechtmäßig zurück getreten?
Gruß Joachim