Rücktritt eines Vertreters an Form gebunden? (Wahlen)
Hallo,
hat die SBV/BSBV damals den AG und ggf die Wähler (Schwbs) über die Veränderung in der Vertretung, also das Ausscheiden des Stelli und das Nachrücken des nächsten Stelli informiert? Wenn ja, ist eine Wideraufnahme des Mandates auch wenn sich heute ggf alle wieder lieb sind nicht mehr möglich. Der AG muss und wird daraufhin wohl diesen Stelli nicht mehr zur Wahrnehmung von Mandatsaufgaben von der Arbeit freistellen.
Auch hat dieser zurückgetretene Stelli kein Recht der Einsicht in Unterlagen mehr. Dieses wäre sonst ein Verstoß gegen den Datenschutz. Könnte für den der es erlaubt auch negative Folgen haben.
Wenn also der Rücktritt/ die Niederlegung des Mandates bekannt gegeben wurde, könnte auch ein Schwerbehinderte falls er nun erfährt, dass dieser (ehemalige) Stelli weiter Akteneinsicht nimmt/bekommt wegen Verletzung des Datenschutzes klagen.
PS: Das Niederlegen/Rücktritt vom Mandat bedarf keiner besonderen Formvorschrift. Bedeutet KANN mündlich und schriftlich erfolgen. Hier kann ja die mündliche Niederlegung / der Rücktritt vom Mandat von Zeugen belegt werden.
Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. Geht also nicht. Dieses wird jeder Anwalt dem ehemaligen Stelli auch erklären.