Einladung zum BEM (BEM)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Thursday, 17.09.2015, 11:46 (vor 3153 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen.
Folgende Frage, zu der ich leider nirgends genaueres finden konnte:
Im April 2014, fand ein BEM Erstgespräch mit einem Kollegen statt, zu dem auch ornungsgemäß eingeladen wurde. Mit ordnungsgemäß meine ich, dass z.B. der Kollege auswählen konnte, ob er das Gespräch wünscht, oder nicht.
Nun soll ein neues Gespräch stattfinden, zu dem aber nur in einer Mail eingeladen wurde, ohne dass darin das Wort BEM auch nur vorkommt.
Meiner Meinung nach, muss zu einem 2ten Gespräch, genauso "ordnungsgemäß" eingeladen werden, damit jeder Betroffene weiß, um was es geht.
Liege ich da richtig?
Danke für Eure Antworten, und ein nicht so verregnetes Wochenende

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Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.


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