Einladung zum BEM (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 17.09.2015, 13:21 (vor 3153 Tagen) @ albarracin

Moin Moin,

der Arbeitgeber muss die SBV und sollte auch den Mitarbeiter vorher informieren. Einzige Ausnahme die ich sehe, ist wenn der Arbeitgeber selber Gesprächsinhalte nicht definieren kann, weil z.B. im Erstgespräch nach 1,5 Jahren ein Folgetermin zur Evaluation der getroffenen Maßnahmen fest vereinbart war.

Dann gehört es zum guten Ton, dieses als Folgetermin zu deklarieren, aber genaueres ergibt sich ja erst in diesem Gespräch.

Liebe Grüße

Hendrik


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