Einladung zum BEM (BEM)

Heinrich, Thursday, 17.09.2015, 13:54 (vor 3153 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,

hier ist zu erst zu fragen, war das BEM 2014 abgeschlossen oder lief es bzw die Maßmahmen einfach weiter, so dass dieses nun einfach ein Folge BEM Gesprächsterim ist. Es also alles in den vorlaufenden Gesprächen so vereinbart wurde, auch dass es Folgetermine gibt.

Ist es ein "neuer Fall", muss auch alles neu beachtet und behandelt werden. Bei Schwbs fallen Gespräche des AG mit dem Schwbs immer unter § 95, 2 SGB IX. Ob es darüber hinaus weitergehende Rechte der SBV bzw Pflichten des AG gibt ist Fall bezogen.


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