Diese Person als SBV wählbar? (Wahlen)

garda, Berlin, Thursday, 24.09.2015, 08:17 (vor 3160 Tagen) @ Der Unbeugsame

Ja, diese Person ist wählbar, da nicht nur vorübergehend beschäftigt.

Rechtsgrundlage:

§ 94 SGB IX
(3) Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören; besteht der Betrieb oder die Dienststelle weniger als ein Jahr, so bedarf es für die Wählbarkeit nicht der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Nicht wählbar ist, wer kraft Gesetzes dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat nicht angehören kann.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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