Diese Person als SBV wählbar? (Wahlen)

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 24.09.2015, 11:28 (vor 3169 Tagen) @ garda

Hallo,

zumindest könnte ein Anspruch auf einen Folgevertrag bestehen.

Benachteiligt ein Arbeitgeber ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied, indem er wegen dessen Betriebsratstätigkeit den Abschluss eines Folgevertrags ablehnt, hat das Betriebsratsmitglied gemäß § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist im Wege der Naturalrestitution auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags gerichtet.

Siehe auch: BAG 7 AZR 847/12

Gruß
Markus;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion