Aus geplantem befristeten Arbeitsvertrag wird unbefristeter Arbeitsvertrag (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 24.09.2015, 08:26 (vor 4047 Tagen) @ Salud Plata

Der Probearbeitsvertrag wurde aber ganz normal mit dem Arbeitgeber und nicht mit der Agentur für Arbeit abgeschlossen. Das soll auch mit dem befristeten Arbeitsvertrag so sein.

Hallo,

das muss auch so sein, da Arbeitgeber nicht die Arbeitsagentur ist.

< a) Da es bereits einen reinen Probearbeitsvertrag gibt, darf der befristete Arbeitsvertrag eine weitere Probezeit enthalten? Wenn ja, wie lange? Wenn nein, wo ist das gesetzlich geregelt?

Eine Probezeit kann bis zu 6 Monate lang sein und sogar noch einvernehmlich verlängert werden. Wie so vieles sind wir hier in der Rechtsprechung und der Analogie. Nach 6 Monaten zieht das Kündigungsschutzgesetz und der Kündigungsschutz nach dem SGB IX, danach macht eine Probezeit also wenig Sinn außer einer möglichen Verkürzung der Kündigungsfristen. Zudem kann auch der Tarifvertrag Regelungen enthalten.

< b) Der Probearbeitsvertrag wurde am ersten Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme geschlossen. Wie verhält es sich jetzt, wenn der befristete Arbeitsvertrag nach Arbeitsaufnahme geschlossen werden soll? Der Probearbeitsvertrag endet zum 30.09. und am 01.10. kommt die Mitarbeiterin um 7 Uhr zur Arbeit, arbeitet ganz normal und um 8 wird sie zum Chef gerufen, um den befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Ist aber nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis dadurch entstanden, weil die Mitarbeiterin eben bereits an dem Tag, an dem der befristete Arbeitsvertrag unterzeichnet werden soll, vorher gearbeitet hat? Wie sieht es aber z. B. aus, wenn der Probearbeitsvertrag am 30.09. endet, die Mitarbeiterin am 30.09. zum Chef kommen soll, um den befristeten Arbeitsvertrag ab dem 01.10. zu unterschreiben? Dann gilt dieser "Trick" mit dem unbefristetem Arbeitsvertrag nicht, weil der befristete Arbeitsvertrag ja vor dem eigentlichen Starttermin unterschrieben wird. Was wäre, wenn die Mitarbeiterin im Laufe des Tages des 30.09. krank wird und erst am 05.10. wieder zur Arbeit kommt, ihre Arbeit ganz normal aufnimmt und dann den befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben soll?

Spätestens hier brauchst du einen Rechtsanwalt. Es kann hierbei nicht nur auf Fristen und Tage ankommen kann, sondern auch auf den tatsächlichen Willen beider Vertragspartner. Möglichkeiten des Arbeitsrechts zu diskutieren halte ich hier nicht für zielführend. War es so oder nicht?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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