Heilungsbewährungszeitraum (Antragstellung / Widerspruch)

MonikaD, Tuesday, 17.01.2006, 16:06 (vor 6681 Tagen)

Einen lieben Gruß von einer Neuen an alle Forumsteilnehmer.
Vielleicht kann mir jemand mal erläutern, was genau ein "Heilungsbewährungseitraum" ist, wer diesen für welche Behinderung festlegt und ob die danach folgende Herabsetzung des GdB einfach so vom Versorgungsamt vorgenommen werden kann oder ob nicht mindestens eine ärztliche Untersuchung erfolgen muß!
Für Eure Antworten im Voraus herzlichen Dank.
Viele Grüße
Monika


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