Heilungsbewährungszeitraum (Antragstellung / Widerspruch)

Andrea, Wednesday, 18.01.2006, 10:19 (vor 6680 Tagen) @ MonikaD

Hallo Monika,
Heilungsbewährung bedeutet, dass die festgestellte eingeschränkte körperliche Funktion, oder geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit sich wieder verbessern kann.
Das kann z.B. Krebserkrankungen betreffen, die nach einem bestimmten Zeitraum ohne Neuauftretung der Krankheit als geheilt zu betrachten sind und man somit zumindest keinen Schwerbehindertenstatus mehr hat, weil man unter 50% fällt. Oder Unfallverletzungen, die irgendwann wieder ausgeheilt sind, auch psychische Erkrankungen können irgendwann u.U. als geheilt betrachtet werden und dadurch k a n n eine wesentliche Einschränkung nicht mehr vorliegen. Sollte das Versorgungsamt allerdings Betroffene herabstufen, obwohl die Beschwerden weiterbestehen, sollte man Widerspruch einlegen. Das wird dann ggf. bei einer ärztlichen Untersuchung geprüft, muß aber nicht sein. Häufig reichen auch Befunde der behandelnden Ärzte aus, um eine weiter bestehende Schwerbehinderung zu begründen. In solchen Fällen am besten von den Schwerbehindertenvertretungen beraten lassen oder zu einem Sozialverband gehen.
Hoffe Deine Frage soweit beantwortet zu haben.
Gruß Andrea


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