Heilungsbewährungszeitraum (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Monika,
habe bei meiner 1.Antwort noch was vergessen. Die Zeiträume legt das Versorgungsamt fest und ist natürlich abhängig von der Erkrankung. DerZeitraum für Heilungsbewährung bewegt sich meist zwischen 3-5 Jahren.