Heilungsbewährungszeitraum (Antragstellung / Widerspruch)

Andrea, Wednesday, 18.01.2006, 14:26 (vor 6680 Tagen) @ MonikaD

Hallo Monika,
habe bei meiner 1.Antwort noch was vergessen. Die Zeiträume legt das Versorgungsamt fest und ist natürlich abhängig von der Erkrankung. DerZeitraum für Heilungsbewährung bewegt sich meist zwischen 3-5 Jahren.


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