Mutterschutz des stellvertr. Mitglieds (Wahlen)

Claudia H. @, Hannover, Wednesday, 18.01.2006, 10:26 (vor 6682 Tagen)

Hallo!
Meine Kollegin befindet sich ab dem 21.01.2006 in Mutterschutz und ist bis dahin krankgeschrieben.Weitere Vertreter habe ich nicht. Muss ein neues stellvertr. Mitglied gewählt werden> Ich bin in der Justiz beschäftigt und die Hauptvertrauensperson der Schwb. in der Nds. Justiz, hat mir gesagt, dass er im Vertretungsfall eintreten wird. Mein Geschäftsleiter meint aber, dass wir neu wählen müßten.

Gruß
Claudia


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