Mutterschutz des stellvertr. Mitglieds (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 18.01.2006, 20:07 (vor 6682 Tagen) @ Claudia H.

Hallo Claudia,
beide haben recht.
Die Hauptvertrauensperson solange, wie keine zweite Stellvertreterin gewählt wurde.
Dein Geschäftsleiter insofern, da du keine verfügbare Stellvertretung mehr hast. Deine erste Stellvertretung behält ihr Mandat bis zur Neuwahl oder bis sie es niederlegt. Eine Neuwahl einer "zweiten" Stellvertretung ist jedoch wenig sinnvoll, da ja im Herbst sowieso insgesamt Neuwahlen nach den gesetzlichen Vorschriften laufen.
Somit wäre es schon sinnvoll, dass die Hauptvertrauensperson solange das Stellvertetungsgeschäft übernimmt. Es ist sogar deren Aufgabe, solange einzutreten, bis naja, wie geschrieben.
Bedenke dann bitte im Herbst, dass du mehrere Stellvertreter aufstellen lässt, damit es Nachrücker im Bedarfsfall gibt.

Grüße
J.Schmitt


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