Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt) (Gleichstellung)

JS, Land Brandenburg, Tuesday, 03.11.2015, 18:48 (vor 3102 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zu der ich einfach keine befriedende Antwort bzw. Argumentationsempfehlung finde.

Wie stehen die Möglichkeiten für eine Gleichstellung, wenn der betreffende Mitarbeiter parallel ein Ehrenamt inne hat (z.B. BR, SBV oder beides?)
Ich habe schon öfters von einer generellen/pauschalen Ablehnung von Antragen bei SBVen oder BR-Mitgliedern gehört...

Das reguläre Arbeitsverhältnis hat doch konkret mit dem Ehrenamt nichts zu tun? …auch wenn ein ordentlicher Kündigungsschutz durch die Mandatstätigkeit besteht, sind doch arbeitsplatzerhaltende oder –sichernde Maßnahmen durch das IA oder den IFD ohne die Gleichstellung ausgeschlossen. Anders ist dies bei schwerbehinderten Mitarbeitern und Ehrenamt.

Läge vergleichsweise hier nicht auch eine Benachteiligung gegenüber Mitarbeitern vor, die nicht schwerbehindert sondern nur gleichstellungsrelevant behindert sind (30/40 GdB)?

Gibt es tatsächliche, schlüssige behinderungsbedingte Gründe und Argumentationsstrategien, die eine Gleichstellung trotz Ehrenamt rechtfertigen, da im regulären Arbeitsverhältnis behinderungsbedingte Benachteiligungen den dauerhaften Erhalt des Arbeitsplatzes erst ermöglichen oder auch die Erlangung der Gleichstellung bei einen berufl. Aufstieg erst möglich machen?

Ich denke hier an Leistungen des Integrationsamtes oder des IDF (psychische Begleitung/Betreuung) zur Sicherung des Arbeitsplatzes.

Vielen Dank für Eure Anregungen.


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