Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt) (Gleichstellung)

Heinrich, Tuesday, 03.11.2015, 19:22 (vor 3102 Tagen) @ JS

Hallo,

lese einmal hier:

http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14972
und
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14035


Wichtig hier, nicht unbedingt auf den Kündigungsschutz die Begründung legen. Weiter, der Mandatschutz ist nur zeitlich begrenzt. Weiter können auch Beamte gleichgestellt werden.


Siehe auch Runderlass der Bundesagentur, findet man unter A-Z, Gleichstellung


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