Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt) (Gleichstellung)
Hallo,
lese einmal hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14972
und
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14035
Wichtig hier, nicht unbedingt auf den Kündigungsschutz die Begründung legen. Weiter, der Mandatschutz ist nur zeitlich begrenzt. Weiter können auch Beamte gleichgestellt werden.
Siehe auch Runderlass der Bundesagentur, findet man unter A-Z, Gleichstellung