Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt) (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 04.11.2015, 09:00 (vor 3101 Tagen) @ JS

Moin Moin JS,

ich sehe hier nur dann die Möglichkeit, wenn eine Rückkehr auf den nicht oder nicht mehr leidensgerechten Arbeitsplatz droht, zum Beispiel vor den Wahlen zur SBV oder BR/PR.


Dann kann die Gleichstellung aus meiner Sicht beantragt werden, mit der Begründung, dass für den Fall, dass die Freistellung nicht fortgesetzt werden kann, was ja vom Wahlergebnis abhängt, unverzüglich ein neuer leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden muss und somit der Antrag nach der Wahl zu spät käme.
Ob diese Begründung ausreicht, habe ich noch nicht probiert, aber stehe vor der identischen Problematik bei einer Kollegin (Wahl im nächsten Frühjahr) und habe dieser zu diesem Schritt geraten, nachdem sie sich mit ihrem Vorgesetzten besprochen hat.

Liebe Grüße

Hendrik


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