Betriebsübergan bzw. -spaltung (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 29.12.2015, 10:42 (vor 3052 Tagen) @ fidu

Hallo,

hier ist es wichtig genau zu wissen, was ist mit dem verbleibenden Rest der alten Firma Y.

Wird aus dieser eine rechtlich neue Firma gebildet?
Also ggf. Betriebsübergang?

Bleibt diese rechtlich bestehen, bleibt auch die SBV im Mandat für die lfd. Wahlperiode, auch wenn die Zahl der Schwbs auf Null sinkt!

Wechselt der Stellvertreter und oder die SBV in den neuen Betrieb A verlieren diese ihr Mandat, da sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Beschäftigte des Betriebes Y sind.

Problem gibt es, wenn nur ein Stellvertreter gewählt wurde und dieser und die SBV in den neuen Betrieb A wechseln. Dann gibt es im Betrieb Y keine SBV mehr.

Wenn aber der einzige Stellvertreter zeitlich vor der SBV in den Betrieb A wechselt und es dann im Betrieb Y keinen Stellvertreter aber noch eine SBV gibt, sollte diese sofort Nachwahlen für Stellvertreter durchführen. Dann gäbe es einen Stellvertreter, der beim Wechsel der SBV in den Betrieb A im Betrieb Y als SBV nachrückt. Damit wäre für die lfd. Wahlperiode eine gewählte SBV im Mandat, selbst bei einer Anzahl 0 von beschäftigten Schwerbehinderten.

Wichtig aber, wählen und ggf Stellvertreter nachwählen kann, darf man nur, wenn es mind. 5 Wahlberechtigte gibt.

Weiter prüfen, ob es ggf Behinderte gibt welche gleichgestellt werden können.


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