PR-Vorsitzender unangemessener Ton (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Tuesday, 19.01.2016, 13:31 (vor 3039 Tagen) @ ninifee

Hallo,

das hat NICHTS mit Nichtverstehen zu tun. Es ist die Rechtslage.

Weiter, das Verlasden der Sitzung in diesen Fällen kann als Mandatspflichtsverletzung ausgelegt werden, mit den dann hier möglichen Folgen.

Weiter bestärkt es den PRV seine unschöne Art weiter zu tun. Er hat es dann in der Sitzung auch einfacher, seine Art der Tätigkeit und Beschlüsse wahrzunehmen.

Bei Verstößen gegen den TV, kann man handeln u.a. sich an die Gewerkschaft wenden. Auch kann man die Einhaltung von TV einklagen.


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