Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft (Antragstellung / Widerspruch)

Kati, Sunday, 07.02.2016, 13:29 (vor 3007 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte mich heute wieder einmal mit einem Anliegen an euch wenden.

Es geht um folgenden: Es ist ein GdB 40 anerkannt wurden. Jetzt hat der Betroffene einen Antrag auf Erhöhung und damit auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt.

Die Frage ist: Gelten mit der Antragstellung vorläufig (also so lange das Antragverfahren läuft), bis zum Bescheid, die Rechte von Schwerbehinderten bei einer Bewerbung. Welche gesetzlichen Regelungen gelten hier grundsätzlich?

Wir sind uns nicht sicher. Es ist aber für einen aktuellen Fall sehr wichtig.

Ich danke euch!

Viele Grüße

Kati


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