Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 08.02.2016, 14:27 (vor 3007 Tagen) @ Hendrik1

Sorry Hendrik,

aber Du unterliegst demselben Trugschluß.

Auch der Antrag auf Gleichstellung begründet keine besonderen Ansprüche eines Bewerbers in einem Bewerberverfahren.

Natürlich sollte der Antrag gestellt werden - eben weil er idR viel schneller entschieden wird als ein Erhöhungsantrag. Aber besondere Rechte bringt er erst mal - mit Ausnahme des § 90 Abs. 2a SGB IX - vor der Bescheidung nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion