Umsetzung (Umgang mit Arbeitgeber)

ninifee, NRW, Monday, 15.02.2016, 07:28 (vor 3016 Tagen)

Guten Morgen,

ein sbM kommt nach längerer Erkrankung wieder an Ihren Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz ist ein Einzelbüro und mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet worden. U.a. wurde aufgrund Iher Sehfähigkeit ein Plissee für das Fenster (Blendung durch die Sonne) angebracht, eine Stehlampe zur indirekten Beleuchtung angeschafft und bezuschusst. Die Lampe passt sich den äußeren Gegebenheiten an, wird heller, wenn die Umgebung dunkler wird und umgekehrt.

Ihr Vorgesetzter hat ohne Rücksprache mit ihr oder der SBV einfach ihr Büro in ein "Dreierbüro" verlegt. Ihr Büro hat jetzt sein Stellvertreter. Sie hat schon desöfteren durch Bewerbung auf einen anderen Arbeitsplatz signalisiert, dass sie aus der Abteilung muss. Ihre Therapeutin hat darauf hinwiesen, dass sie jetzt gerade wieder stabil war und durch den bevorstehenden Wechsel wieder aus der Bahn geworfen wurde. Ich habe dem Personalamt und der SBV des AG mitgeteilt, dass diese Situation eine psychische belastend für den sbM ist. Die Personalabteilleitung, SBV des AG und die FASI haben sich zusammengesetzt und die FASI hat die Unterlagen über die für den sbM von der PA erhalten. Dann hat die Personalleitung u.a. mitgeteilt, dass sie das nicht so sieht und heute eine Begehung des Arbeitsplatzes durch die SBV, der FASI und des Vorgesetzen erfolgt und sie ja ihre Büroausstattung behält. Einen Anspruch auf ein Einzelbüro hat der sbM nicht. Diese Antwort hat sie der SBV, der FASI und dem Vorgesetzten geschickt.

Frage : Was kann ich tun? Ich wurde nicht beteiligt und man hat den Vorgesetzten und der FASI über die psychische Verfassung des sbM informiert.

Viele Grüße


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