nachwahl stellvertreter/in (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 25.01.2006, 21:27 (vor 6675 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

habe einen Hinweis der Dir wohl nicht so gefällt!

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)

§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds.
Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im Übrigen gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend.

Bedeutet in Deinem Falle: Eine Nachwahl der Stellvertreterin ist nicht möglich. Der AG könnte diese Wahl anfechten wegen Verstoßes gegen die SchwbVWO.:-(


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