nachwahl stellvertreter/in (Wahlen)

traute, Wednesday, 25.01.2006, 21:35 (vor 6675 Tagen) @ hackenberger

bernd, es geht nicht um nachwahl meines direkten (1.) stellvertreters, sondern des 3.stellvertreters.
in § 17 ist von dem einzigen stellvertreter die rede. oder lese ich was falsch>
und was wäre, wenn der AG einverstanden ist>


» Hallo Traute,
»
» habe einen Hinweis der Dir wohl nicht so gefällt!
»
» Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
»
» § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds.
» Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein
» stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, bestellt die
» Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der
» Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest
» der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im
» Übrigen gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend.
»
» Bedeutet in Deinem Falle: Eine Nachwahl der Stellvertreterin ist nicht
» möglich. Der AG könnte diese Wahl anfechten wegen Verstoßes gegen die
» SchwbVWO.:-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion