Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB (Fragen zu einer Behinderung)

Cebulon, Tuesday, 15.03.2016, 21:06 (vor 2963 Tagen) @ Jörg_2908

Siehe ausführlich mit drei Rechenbeispielen und Praxishinweisen auch VdK NRW

"Zum Nachweis seiner Rechte behält der behinderte Mensch bis zum Ablauf der Schutzfrist seinen Schwerbehindertenausweis. Wenn der Ausweis vorher abläuft, verlängert die zuständige Stelle den Ausweis ohne Änderungen bis zum Ablauf der Schutzfrist."
www.vdk.de/permalink/15373

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion