Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB (Fragen zu einer Behinderung)
Siehe ausführlich mit drei Rechenbeispielen und Praxishinweisen auch VdK NRW
"Zum Nachweis seiner Rechte behält der behinderte Mensch bis zum Ablauf der Schutzfrist seinen Schwerbehindertenausweis. Wenn der Ausweis vorher abläuft, verlängert die zuständige Stelle den Ausweis ohne Änderungen bis zum Ablauf der Schutzfrist."
www.vdk.de/permalink/15373
Gruß,
Cebulon