Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB (Fragen zu einer Behinderung)

Ironie, Wednesday, 16.03.2016, 18:37 (vor 2961 Tagen) @ Jörg_2908

Servus Jörg,

solange kein endgültiger Bescheid ergangen ist,
gilt der alte Bescheid, also in diesem Fall 50 GdB.

Erst wenn ein nicht mehr anfechtbarer Bescheid ergangen ist -
das kann auch erst nach einer Klage vor dem Sozialgericht
samt Berufung sein, gilt ein neuer Bescheid respektive der
dann erfolgte Urteilsspruch.
Dieser Weg kann durchaus vier Jahre dauern, wichtig ist nur
alle Fristen einzuhalten.

Bis dahin gilt Besitzstandswahrung, was von großem Interesse
ist, wenn ein Kollege, kurz bevor er die vorgezogene Rente für
Schwerbehinderte erhalten könnte, aufgrund einer Befristung
zurückgestuft wird.

Selbst wenn er bei einer nach dem Renteneintritt stattfindenden
Verhandlung den Schwerbehindertenstatus verliert, ist trotzdem
der frühere Renteneintritt gesetzeskonform (da er zum Zeitpunkt
des Renteneintritts ja schwerbehindert war), er kann Rentner
bleiben.

Bei zwei Kolleginnen laufen momentan die Klagen vor dem
Sozialgericht, eine von ihnen ist seit Februar in Rente.

Mit abendlichem Gruß

Ironie


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