Herrunterstufung von 50 auf 30 GdB (Fragen zu einer Behinderung)

WoBi, Tuesday, 15.03.2016, 08:50 (vor 2962 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo Jörg_2908,

ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch endgültig weggefallen, weil sich der Behinderungsgrad auf weniger als 50 verringert hat, so behält der behinderte Mensch den Schwerbehindertenschutz und den Schwerbehindertenausweis bis zum Ende des dritten Kalendermonats (Nachwirkung), der auf den Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides folgt.

Mehr unter: http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13901
oder unter A-Z = Urlaub letzter Absatz
oder Suche Nachwirkung

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Gruß
Wolfgang


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