Wiedereingliederung (BEM)

morgenröte, NRW, Wednesday, 16.03.2016, 14:18 (vor 2972 Tagen) @ turbo

Hallo,

wie es schon einmal erwähnt wurde ist man in der Wiedereingliederung noch AU. Wenn nun aus gesundheitlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann, muss die Wiedereingliederung abgebrochen werden. Das entspricht auch meiner Logik. Wenn man zu früh wieder anfangen möchte und die Genesung es noch nicht zulässt, muss die Wiedereingliederung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Eine Unterbrechung der WE kenne ich nicht!

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Gruß
Morgenröte


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