Wiedereingliederung (BEM)

lorenz1, Wednesday, 16.03.2016, 14:42 (vor 2972 Tagen) @ turbo

Hallo,

wenn mit Wiedereingliederung" das Hamburger Modell gemeint ist, dann ist es tatsächlich so, dass die Eingliederung als gescheitert gilt, wenn der AN länger als 7 Tage nicht mehr daran teilnimmmt.

Siehe auch A-Z Stichwort Hamburger Modell.

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Mit freundlichem Gruß

Lorenz1


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