Wiedereingliederung (BEM)
Hallo,
wenn mit Wiedereingliederung" das Hamburger Modell gemeint ist, dann ist es tatsächlich so, dass die Eingliederung als gescheitert gilt, wenn der AN länger als 7 Tage nicht mehr daran teilnimmmt.
Siehe auch A-Z Stichwort Hamburger Modell.
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Mit freundlichem Gruß
Lorenz1