Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit (Kündigung)

daha, Kiel, Friday, 08.04.2016, 10:58 (vor 2948 Tagen) @ MatthiasNRW

Im TVöD §33 Abs.2 Satz 1
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zugestellt wird, wonach die/der Beschäftige voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
TVöD §33 Abs.2 Satz 5 f
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird;... .

Es ist jetzt eine Rente auf unbestimmte Zeit ausgesprochen worden. Also eine Rente auf Zeit mit einem nicht definiertem Enddatum. Für mich bedeutet das, dass jederzeit eine Rentenprüfung stattfinden kann, deren Ergebnis ja nicht immer vorauszusehen ist.

§92 SGB IX lese ich so, dass auch im vorliegendem Fall die Zustimmung vom IA hätte eingeholt werden müssen. Es ist kein Antragsverfahren vom AG eingeleitet worden.


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