Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit (Kündigung)

MatthiasNRW, Friday, 08.04.2016, 11:47 (vor 2948 Tagen) @ daha

Im TVöD §33 Abs.2 Satz 1
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zugestellt wird, wonach die/der Beschäftige voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
TVöD §33 Abs.2 Satz 5 f
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird;... .

Es ist jetzt eine Rente auf unbestimmte Zeit ausgesprochen worden. Also eine Rente auf Zeit mit einem nicht definiertem Enddatum. Für mich bedeutet das, dass jederzeit eine Rentenprüfung stattfinden kann, deren Ergebnis ja nicht immer vorauszusehen ist.

Ist von unbestimmter Zeit oder Dauer die Rede?

Die Rente wird nicht befristet. In dem Fall wäre ein konkretes Enddatum zu benennen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).

§ 33 Abs. 2 TVöD ist genau für diese Fälle einschlägig und gem. BAG auch zulässig (7 AZR 1002/12 vom 10.12.2014).

§92 SGB IX lese ich so, dass auch im vorliegendem Fall die Zustimmung vom IA hätte eingeholt werden müssen. Es ist kein Antragsverfahren vom AG eingeleitet worden.

§ 92 SGB IX ist bei zeitlich nicht befristete Renten nicht anzuwenden (sorry für die doppelte Verneinung).


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