Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV (Seminare / Fortbildung)

marcolueck ⌂, Dortmund, Wednesday, 01.06.2016, 08:26 (vor 2858 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Dienstgeber und ich sind uns uneinig darüber was den Schulungsanspruch für MAV / SBV Tätigkeit angeht.

Laut Dienstgeber gilt der Schulungsanspruch für das MAV Mandat auch für die Funktion als SBV.

Ich sehe das anders denn einmal ergibt sich der MAV Anspruch aus der MAVO und er SBV Anspruch ergibt sich aus § 96 Abs. 4 SGB IX.

Da mein MAV Anspruch bereits voll ausgeschöpft ist und unter anderem eine SBV Schulung dabei angerechnet wurde genemigt mein DG keine weiteren Schulungen.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit und kann mir bei dem Thema Tips oder Verweise auf eine Rechtssprechung geben?

Im vorraus schon mal danke für eure Mühe.

Marco


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