Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Wednesday, 01.06.2016, 13:56 (vor 2880 Tagen) @ ciralifan

Zum Thema Schulungsanspruch der Vertrauensperson im Bereich Caritas der Katholischen Kirche siehe auch
www.dgb-bildungswerk-nrw.de

"Hier ist jedoch das Wort "entsprechend" von besonderer Bedeutung: Weil der Schulungsanspruch der Vertrauensperson nicht nur auf der MAVO beruht, sondern vor allem auf § 96 Abs. 4 SGB IX, gelten bestimmte Einschränkungen nicht. Hierzu zählen vor allem die zeitliche Beschränkung auf drei Wochen je Amtszeit und die Anerkennung durch die Diözese oder den Diözesanverband als geeignet. Dagegen besteht ein Antragserfordernis wie bei der MAV."

Gruß,
Cebulon


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