Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV (Seminare / Fortbildung)
Das was du schreibst liest sich für mich wie eine Deckelung der Schulungskosten durch den Arbeitgeber/Dienststelle.
Dies geht nicht.
Als SBV fasst du den Beschluss aus den und den Gründen der Notwendigkeit zu einem Seminar zu fahren und gut .
Bei der MAV wäre es auch eine gesetzeswidrige Einflussnahme durch den AG.