Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV (Seminare / Fortbildung)

ciralifan, Wednesday, 01.06.2016, 11:38 (vor 2858 Tagen) @ marcolueck

Das was du schreibst liest sich für mich wie eine Deckelung der Schulungskosten durch den Arbeitgeber/Dienststelle.
Dies geht nicht.
Als SBV fasst du den Beschluss aus den und den Gründen der Notwendigkeit zu einem Seminar zu fahren und gut .
Bei der MAV wäre es auch eine gesetzeswidrige Einflussnahme durch den AG.


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