Abmeldung - ordnungsgemäß und rechtzeitig (Freistellung)

Deafsaxonia, München (Bayern), Wednesday, 15.02.2006, 12:51 (vor 6648 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Was ist eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Abmeldung beim unmittelbaren Vorgesetzten>
z.B.
a) bei einem geplanten Besuch außerhalb der Betriebsstätte: 1 Tag vorher,
b) zu einer BR-Sitzung: 1 Minute vorher,
c) bei zu erledigender Post: 1 Minute vorher,
d) bei einem angenommenen Telefonat: nach mind. 15 Minuten,
e) bei Recherchen in Literatur etc.: 1 Minute vorher,
f) bei einem peplanten Besuch von Betriebsfremden, z.B. IFD, 1 Tag vorher und zugleich melden, dass Betriebsfremde kommen>

Alles via Mail bei der GF>
Muß der Besuch von Betriebsfremden (z.B. IFD) von der GF genehmigt werden>

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.


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