Re: Dienstreiseantrag!! (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 14.02.2005, 14:54 (vor 7014 Tagen) @ karsten

Hallo Karsten,
ob du Haupt, Bezirks - oder "nur" Vertrauensmann bist spielt bei dieser Frage keine Rolle.

Die Frage lässt sich mit einem glatten "NEIN" beantworten.
Aber ich denke, dass du dies bereits weißt.
Aber wo steht das geschrieben>

Ein Blick in ein gutes Gesetzeswerk mit Kommentar sagt dazu folgendes:

.....der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit schließt auch die Weisungsfreiheit der Schwerbehindertenvertretung ein. Sie unterliegt weder Weisungen des Arbeitgebers noch des Arbeitsamtes etc.
Auch der Personalrat bzw. sonstige Interessenvertretungen können keine Weisungen erteilen. Alle diese Stellen und Personen können allenfalls Anregungen gegenüber der Schwerbehindertenvertretung äußern. Schließlich unterliegen die Vertrauenspersonen auch keiner Kontrolle oder Rechenschaft hinsichtlich ihrer Arbeit.
Lediglich über Ausgaben, Zeitaufwand und Freistellung sowie Kosten müssen ggf. Nachweise in allgemeiner Form erbracht oder glaubhaft gemacht werden.

Die Vertrauensperson bedarf keinesfalls der Zustimmung des Arbeitgebers bzw. Dienststellenleiters, wenn sie im Einzelfall im Rahmen ihres Amtes tätig werden will.
Erforderlich ist allerdings eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Abmeldung beim unmittelbaren Vorgesetzten (falls nicht ganz freigestellt), ohne dass der Arbeitgeber Anspruch darauf hätte, Einzelheiten der beabsichtigten Amtswahrnehmung zu erfahren, etwa welche schwerbehinderten Menschen die Vertrauensperson an ihren Arbeitsplätzen aufsuchen will.

Tipp: Besorge dir einen oder besser zwei Kommentare.
Kommentar von Dr. Bernhard Knittel und Basiskommentar vom Bund-Verlag

Gruß Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion